AGB

AGB

Geschäftsbedingungen Bowlingcenter bolingo Oyten, Betreiber G&S Holding GmbH & Co. KG


Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Bowlingbahnen

Die nachfolgenden Regelungen stellen die Bedingungen dar, unter welchen sich das Bowlingcenter bolingo in Oyten und dessen Betreiberin – die G&S Holding GmbH & Co. KG (nachstehend „Betreiberin“) – bereit erklärt mit dem Bowlingspieler / den Bowlingspielern (nachstehend „Gast“) einen Vertrag über die zeitlich begrenzte Nutzungsmöglichkeit an einer oder mehreren zugewiesenen Bowlingbahnen im Bowlingcenter bolingo in Oyten zu schließen. Der Gast erklärt sich bereits mit der Reservierung, in Ermangelung einer Reservierung spätestens mit Buchung einer Bowlingbahn mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden.

1.   Der Gast hat den Anweisungen des Personals der Betreiberin sowie des Sicherheitsdienstes jederzeit Folge zu leisten. Sollte der Gast gegen Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Bowlingbahnen oder gegen anerkannte Regeln des Bowlingsports verstoßen, wird die Betreiberin den Gast in der Regel einmalig auf den Verstoß hinweisen mit der Aufforderung weitere Verstöße zu unterlassen. Sollte der Gast der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Betreiberin das Nutzungsverhältnis außerordentlich kündigen; bei schweren Verstößen kann eine sofortige außerordentliche Kündigung ohne das Erfordernis vorheriger Abmahnung erfolgen.

2.   Die Betreiberin bietet jedem Gast die Möglichkeit zur telefonischen oder persönlichen Reservierung einer oder mehrerer Bowlingbahnen unter Angabe des Vor- und Zunamens des Reservierenden und der Anzahl der Spieler an. Eine kostenlose Stornierung der Reservierung kann bis zu sechs Stunden vor reserviertem Spielbeginn vorgenommen werden. Sollte eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt storniert werden, behält sich die Betreiberin vor, das Nutzungsentgelt dem Gast dennoch zu berechnen, insofern die Bowlingbahn durch die späte Stornierung für den entsprechenden Zeitraum ungenutzt bleibt. Die Reservierungszeit ist durch den Gast pünktlich einzuhalten, andernfalls wird die Bowlingbahn im Interesse des Reservierenden zeitnah an andere Gäste vergeben, um das Entstehen eines wirtschaftlichen Schadens zu vermeiden.

 

3.   Der Vertrag über die Nutzung der Bowlingbahn(en) zwischen dem Gast und der Betreiberin kommt durch ein Angebot des Gasts und einer Annahme durch die Betreiberin in der Zuweisung einer oder mehrerer Bowlingbahn(en) zustande. Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen der Betreiberin und jedem Spieler zustande. Pro Bowlingbahn ist eine maximale Anzahl von acht Spielern zulässig. Das Mitführen von Tieren ist im Bowlingcenter bolingo in Oyten nicht gestattet.
 

4.   Der Gast hat sich bei seinem Spiel an die anerkannten Regeln des Bowlingsports zu halten;

insbesondere ist zu beachten, dass es ausdrücklich verboten ist, die blaue Linie am Beginn jeder Bahn zu übertreten, da ab dieser Stelle aufgrund einer speziellen Oberflächenbehandlung ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht. Ebenso ist es strengstens verboten, Gliedmaßen oder Gegenstände jeglicher Art in den Rücklauf der Bowlingkugeln einzuführen – es besteht erhöhte Verletzungsgefahr. Das Bowlingspiel ist ausschließlich mit speziellen Bowlingschuhen gestattet; diese sind nicht bereits am Counter, sondern erst bei Erreichen der Bowlingbahn an-zuziehen – ein Verlassen des Gebäudes mit ausgeliehenen Bowlingschuhen der Betreiberin ist untersagt. Das eigene Bowlingspiel ist stets so zu gestalten, dass andere Gäste in ihrem Spiel nicht behindert werden; es ist erhöhte Sorgfalt auf die Vermeidung von Rechtsgutsverletzungen bei anderen Gästen zu legen.

 

5.   Dem Gast steht auch im Bereich der Bowlingbahnen die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Gastronomie zur Verfügung – hierbei entstehende Verbindlichkeiten sind direkt bei dem Servicepersonal der Gastronomie zu begleichen. Das Mitbringen von eigenen Getränken oder Speisen ist ausdrücklich untersagt. Ferner ist das Rauchen im Bowlingcenter bolingo grundsätzlich verboten – hierfür steht dem Gast jedoch ein gesonderter Raucherbereich innerhalb des Gebäudes zur Verfügung.

 

6.   Nach Ablauf der gebuchten Zeit ist die Bowlingbahn unverzüglich zu räumen und sind entstandene Verbindlichkeiten für die Nutzung der Bowlingbahn(en) am Counter zu begleichen. Insofern eine Abrechnung per Spiel vorgenommen wird, sind angefangene Spiele, die aufgrund Zeitablaufs nicht zu Ende gespielt werden können, anteilig zu berechnen; insofern eine Abrechnung per Zeitraum vorgenommen wird, ist eine Nutzung der Bahnen über den gebuchten Zeitraum hinaus minutengenau abzurechnen.

 

7.   Die Betreiberin haftet den Gästen nicht für entstehende Personen- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht, wenn die Betreiberin oder ihr Personal den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Benutzung von mitgebrachtem Bowlingequipment erfolgt auf eigenes Risiko. Volljährige Gäste haben besondere Rücksicht auf minderjährige Mitspieler zu geben und verpflichten sich gegenüber der Betreiberin, dazu erforderliche Instruktionen vorzunehmen und Hilfestellungen zu gewähren.

 

8.   Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – insofern eine dies bezogene Vereinbarung Gültigkeit besitzt – Verden/Aller.

Oyten, den 01.01.2016

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